Entschuldigung

Schulversäumnisse durch Krankheit

Ist ein Schüler durch Krankheit am Schulbesuch verhindert, muss die Schule und der Ausbildungsbetrieb unverzüglich benachrichtigt werden. Die Schule kann direkt über dieses Online-Formular benachrichtigt werden. Dauert die Erkrankung länger als 3 Tage, ist in jedem Fall eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb seine Kenntnis davon zu bestätigen. Eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen ist bei Blockunterricht grundsätzlich nicht möglich.

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