Am Donnerstag, den 25. April 2024, fand um 10.00 Uhr die mündliche Verhandlung in Sachen „Polizeikosten“ im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.
Es wurde darüber verhandelt, wer für den Mehraufwand der Polizeitätigkeit bei sogenannten „Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga aufkommen muss. Die Beschwerdeführerin wendete sich in der Verhandlung gegen die erstmalige Erhebung einer landesrechtlichen Gebühr für den Einsatz von Polizeikräften anlässlich eines Spiels der Fußball-Bundesliga zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV am 19. April 2015 im Bremer Weserstadion.
Kolleg*innen der Allgemeinbildung, fußballinteressierte Kolleg*innen und ein Technikerschüler der Heinrich-Hübsch-Schule hatten die tolle Möglichkeit die Verhandlung als Besucher zu verfolgen.