Beruf: Berufsschule Zimmerer

Berufsschule Zimmerer

Der Zimmerer, als traditionsreicher und zugleich fortschrittlicher Beruf, besitzt mit seinen Aufgaben und Tätigkeitsbereichen eine Schlüsselposition im Baugewerbe. Zimmerer sind Fachleute für den gesamten Holzkonstruktionsbau, für den Ausbau mit Holz, Holzwerk- und Trockenbaustoffen.
Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Erstellen von Dachkonstruktionen
  • Konstruieren von Treppen
  • Innenausbau von Gebäuden mit Konstruktionen zum Schall-, Feuchte- und Wärmeschutz
  • Bauen von kompletten Holzhäusern
  • Gestaltung von Fassaden
  • Renovieren und Sanieren von Altbauten

Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt im Dualen System und dauert in der Regel drei Jahre. Die dualen Partner sind die Berufsschule, der Ausbildungsbetrieb sowie das überbetriebliche Ausbildungszentrum. Das erste Ausbildungsjahr wird überwiegend in der Berufsfachschule absolviert. Der angehende Zimmerer mit Vorvertrag erarbeitet fachpraktische und fachtheoretische Grundkenntnisse der Bautechnologie im einjährigen Vollzeitunterricht.
Die schulische Ausbildung im 2. und 3. Ausbildungsjahr erfolgt dann im Blockunterricht mit einer Dauer von 12 bis 14 Wochen je Ausbildungsjahr.
Im Unterricht, der ca. 35 Wochenstunden umfasst, werden nicht nur fachtheoretische Inhalte mit den Schwerpunkten Mathematik und Fachzeichnen, sondern auch die allgemein bildenden Fächer Deutsch, Gemeinschaftskunde und Wirtschaftskompetenz unterrichtet. Die Fächer Religion, Sport und Computertechnik runden die schulische Ausbildung ab.
Während im ersten Ausbildungsjahr in der Berufsfachschule der Schwerpunkt der Ausbildung noch in der Vermittlung von Grundkenntnissen im Berufsfeld Bautechnik liegt, wird im 2. Ausbildungsjahr die Fachrichtung Ausbau mit dem Schwerpunkt Zimmererarbeiten zum Thema. Im 3. Ausbildungsjahr, der Fachstufe 2, wird dann die besondere Zimmererfachbildung mit Themen wie Schiften, gewendelte Holztreppen, Fachwerk, Gauben etc. behandelt.

Abschluss
Das Bestehen einer gemeinsam durchgeführten Prüfung der Berufsschule und der Handwerkskammer berechtigt zum Erhalt eines Schulabschlusszeugnisses der Berufsschule und des Gesellenbriefes im Zimmererhandwerk.